Standesamt
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Standesamt
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
im Erdgeschoss in den Räumen 1.50 bis 1.53
Tel.: 03491 421-91035 (Hotline)
Fax: 03491 421-91046
E-Mail: standesamt@wittenberg.de
Telefonsprechzeiten:
Montag: 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr
persönliche Sprechzeiten (nur mit Termin)
Dienstag 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Wir sind zuständig für Beurkundungen von:
- Geburten (einschließlich Vaterschaftsanerkennung bei Neubeurkundungen)
- Sterbefällen
- Eheschließungen
Weiterhin gehören zu unseren Aufgaben:
- Namensänderungen lt. Personenstandsgesetz (PStG)
- Namenserklärungen Spätaussiedler
- Kirchenaustritte (Gebühr von 30,00 Euro)
- Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern
Bitte erfragen Sie hierzu vorab telefonisch die vorzulegenden Urkunden und/oder anderen Unterlagen sowie die Gebühren.
Geburt eines Kindes
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde. Die Geburt wird offiziell angezeigt.
In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst, und der oder die Vornamen des Kindes durch die Eltern bestimmt. Wurde das Kind im Evangelischen Krankenhaus Paul-Gerhardt-Stift in Lutherstadt Wittenberg geboren, erledigt das Krankenhaus in schriftlicher Form die Geburtsanzeige. Diese muss von den Eltern unterschrieben sein. Bei Fragen zur Vornamens- und Familiennamensbestimmung des Kindes ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Ansonsten stellen Hebamme oder Haus- bzw. Notarzt die Geburtsanzeige aus, die die Eltern beim Standesamt vorlegen müssen.
Hinweis zu Vornamen: Bei außergewöhnlichen und ausländischen Vornamen ist zu beachten, dass der Ursprung des Vornamens nachgewiesen ist (z. B.: Vornamensbücher, Ausdruck aus dem Internet) und das der oder die Vornamen eindeutig geschlechtsspezifisch ausgewiesen sind.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsanzeige des Krankenhauses, bei Hausgeburten Bescheinigung der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Personenstandsurkunden
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig
verheiratete Mutter: Eheurkunde mit Ehenamen oder ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch; Geburtsurkunde der Mutter; Geburtsurkunde des Vaters
ledige Mutter: Geburtsurkunde, ggfs. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, vorgeburtliche Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde Kindesvater
geschiedene Mutter: Eheurkunde der geschiedenen Ehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
verwitwete Mutter: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
Achtung: Besitzt ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit ist eine individuelle Beratung im Standesamt nötig. Hierbei wird Ihnen mitgeteilt, welche Dokumente zur Beurkundung der Geburt erforderlich sind. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Sterbefall
Ein geliebtes Familienmitglied ist gestorben? In solch einem Fall wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr zuständiges Standesamt oder an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl.
Der Tod eines in Lutherstadt Wittenberg und den dazugehörigen Ortsteilen verstorbenen Menschen wird vom Standesamt Lutherstadt Wittenberg beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Für den medizinischen Teil maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
In der Regel wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern, also auch die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und in Empfang nehmen.
Benötigte Unterlagen:
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde, ggf. beglaubigte Familienbuchabschrift
- Ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt und eine Auftragsvollmacht vorlegt, müssen die Angehörigen nicht persönlich erscheinen
Heiraten in der Lutherstadt Wittenberg
Ein ganz besonderer Tag im Leben eines jeden Paares ist ohne Zweifel der Tag der Hochzeit. Denn mit dem kleinen Wörtchen „Ja“ beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt. Neben einigen rechtlichen Dingen ändert sich auch der Personenstand. Aus „ledig“, „geschieden“ oder „verwitwet“ wird „verheiratet“.
Eheschließungen werden von montags, mittwochs und freitags zu den Dienstzeiten des Standesbeamten vorgenommen. Für Eheschließungen am Samstag (in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr; Zusatzgebühr in Höhe von 100 Euro) bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache.
Vor dem feierlichen „Ja-Wort“ sind allerdings ein paar Formalitäten zu erledigen. Die beabsichtigte Eheschließung ist von beiden Partnern oder einem Partner mit Vollmacht bei dem Standesamt anzumelden, das für seinen Hauptwohnsitz zuständig ist. Innerhalb einer Frist von einem halben Jahr - sie beginnt mit dem Tag der Anmeldung - kann dann die Eheschließung in einem Standesamt der eigenen Wahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Den gewünschten Termin sollte sich das Paar im Vorfeld im Wunschstandesamt reservieren lassen.
Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder (auf Wunsch) bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Eine Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig und wird ganzjährig angenommen.
Im laufenden Jahr ab Anfang Oktober, in der Regel ab dem erstem Montag des Monats, können Sie Ihren Wunschtermin für das Folgejahr reservieren lassen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung zur Eheschließung und bei der Eheschließung)
- aktuelle Meldeauskunft mit Angabe des Familienstandes, wenn Sie die Ehe nicht in der Lutherstadt Wittenberg schließen wollen
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.)
- ggf. Vollmacht des Partners, falls nur ein Verlobter die Anmeldung der Eheschließung vornimmt.
- ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Urkunden sind beim Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich)
- beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennungen, bzw. Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder
Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werde. Bei Auflösung der Vorehe durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen.
Am besten, es werden alle vorhandenen Dokumente mitgebracht, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönlichen Beratung im Standesamt. Hierzu lassen Sie dem Standesamt bitte eine E-Mail zukommen. Das Standesamt nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf.
Das Trauzimmer des Alten Rathauses ist geschmackvoll eingerichtet und bietet Ihnen die entsprechende Atmosphäre für den schönsten Tag Ihres Lebens. Es stehen Ihnen 30 Plätze für Ihre Gäste zur Verfügung.
Trauzeugen sind kein „Muss“, können aber gerne sein, wenn Sie es wünschen. Eine ganz besondere Eheschließung können Sie im Rahmen unseres Stadtfestes "Luthers Hochzeit" erleben. Haben Sie Interesse? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Alle anderen Anfragen bezüglich Ihrer Eheschließung können wir bei der Anmeldung im Standesamt in einem persönlichen Gespräch klären.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Gäste.
Wussten Sie schon, dass Ehejahre spezielle Hochzeitstagsnamen haben?
Eheschließungstag - Grüne Hochzeit
1. Hochzeitstag - Papierne Hochzeit
3. Hochzeitstag - Lederne Hochzeit
5. Hochzeitstag - Hölzerne Hochzeit
6. Hochzeitstag - Zinnerne Hochzeit
7. Hochzeitstag - Kupferne Hochzeit
8. Hochzeitstag - Blecherne Hochzeit
10. Hochzeitstag - Rosen- oder Gläserne Hochzeit
12. Hochzeitstag - Nickelhochzeit
15. Hochzeitstag - Veilchen- oder Kristallhochzeit
20. Hochzeitstag - Dornen- oder Porzellanhochzeit
25. Hochzeitstag - Silberhochzeit
30. Hochzeitstag - Perlenhochzeit
35. Hochzeitstag - Leinwandhochzeit
37. Hochzeitstag - Aluminiumhochzeit
40. Hochzeitstag - Rubinhochzeit
50. Hochzeitstag - Goldene Hochzeit
60. Hochzeitstag - Diamantene Hochzeit
65. Hochzeitstag - Eiserne Hochzeit
67. Hochzeitstag - Steinerne Hochzeit
70. Hochzeitstag - Platin- oder Gnadenhochzeit
75. Hochzeitstag - Kronjuwelenhochzeit
Namensbestimmungen
Namensbestimmungen, Namenserteilungen, Wiederannahme eines früher geführten Namens, Neusortierung von Vornamen sowie Namenserklärungen von Vertriebenen und Spätaussiedlern gehören zu den Aufgaben der Standesbeamten. Es ist ratsam, auf Grund der Vielschichtigkeit unserer Aufgaben, sich persönlich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt wird im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt (30,- €).
Standesamtliche Beurkundungen
Standesamtliche Beurkundungen erfolgen seit 1874. Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) gibt es einen Personenstandseintrag, zusammengefasst in Personenstandsregistern. 110 Jahre Geburten, 80 Ehe und 30 Jahre Sterbefälle, die im Standesamtsbezirk beurkundet wurden, werden im Standesamt fortgeführt. (Die Register von den Jahren davor sind im Stadtarchiv).
In unserem Standesamt werden die Bücher von Personenstandsfällen aus Wittenberg einschließlich Apollensdorf, Piesteritz, Kleinwittenberg, Pratau, Seegrehna, Bleesern, Kropstädt, Straach, Nudersdorf, Boßdorf und Griebo geführt. Einsicht in die Personenstandsregister bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Es ist der Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsregister, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Vor Ausstellung einer Urkunde weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nach. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro.
Rechtsgrundlage für die Aufgaben der Standesämter ist das Personenstandsgesetz.