Informationen zum Coronavirus I Aktuelle Entwicklungen in der Lutherstadt Wittenberg
Stand: 08.12.2022
Corona - Testzentren I Impfen im Landkreis
Informationen des Landkreises Wittenberg I Lage I Allgemeinverfügungen
Allgemeine Lage im Landkreis Wittenberg
Auf den Seiten des Landkreises finden Sie u. a. die 7-Tage-Inzidenz gemäß des Robert Koch-Instituts, aktuelle Hinweise zu den Corona-Schutzimpfungen, Corona-Testungen und Hinweise für Einrichtungen und Kontakte.
www.landkreis-wittenberg.de/informationen-zum-coronavirus
Landkreis Wittenberg erlässt 7. Allgemeinverfügung
Der Landkreis Wittenberg, vertreten durch den Landrat, erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 gemäß §§ 25, 28, 29, 30, 31 Infektionsschutzgesetz (ISfG) die Allgemeinverfügung Nr. 7/2022.
Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg 4/2022 zu den Quarantänebestimmungen vom 6. Mai 2022, in der Fassung 6/2022 vom 31. August 2022 wird bis einschließlich 7. April 2023 verlängert. (www.landkreis-wittenberg.de)
www.landkreis-wittenberg.de/allgemeinverfügung_7_2022
Informationen Landesregierung Sachsen-Anhalt I Eindämmungsverordnungen
Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
ms.sachsen-anhalt.de/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen
Informationen im Corona-Informationsportal des Landes Sachsen-Anhalt
Informationen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Themenseite der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/coronavirus
Aktuelles der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/aktuelles
KommBi: Regelungen Notbetrieb I eingeschränkter Regelbetrieb I Regelbetrieb
Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 10. Juni 2022
Erlass des Ministeriums vom 10. Juni 2022
Weiterhin Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen, eingeschränkter Zugang zur Verwaltung
Liebe Eltern,
mit Erlass vom 28.04.2022 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt auf die Entspannung der Pandemie-Entwicklung und die damit einhergehenden Lockerungen mit Konkretisierungen für den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen des Landes reagiert.
Für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Lutherstadt Wittenberg bedeutet dies weiterhin Betreuung im Regelbetrieb.
Nichtsdestotrotz gelten die AHAL-Regelungen zum Hygieneschutz auch weiterhin: Abstand halten, Hygiene/Sauberkeit beachten, medizinische Alltags-Masken für Eltern und Betriebsfremde in den Gebäuden und Lüften der Räume nicht vergessen. Ich bitte Sie deshalb, sich beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder nicht länger als notwendig (maximal 10 Minuten) und nur in den öffentlichen Bereichen der Einrichtung aufzuhalten. Zeigen Kinder Erkältungssymptome, insbesondere Husten und Schnupfen, dürfen sie die Einrichtung nicht besuchen. Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten. Es müssen jedoch nicht mehr alle übrigen Kinder und ErzieherInnen der Gruppe in Quarantäne – für sie gilt eine fünftägige Testpflicht.
Die Regelungen zu Hygienemaßnahmen und der Gestaltung der pädagogischen Maßnahmen während der SARS-CoV-2-Pandemie werden in den Empfehlungen des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2021 beschrieben. Bitte helfen Sie uns, die Einrichtungen für Ihre Kinder offen zu gestalten, mit Ihrer Bereitschaft zur Einhaltung der Hygiene- und Quarantäneregeln.
Veranstaltungen und Ausflüge sind mit kleineren Einschränkungen möglich. Bitte ziehen Sie Ihre Kinder witterungsentsprechend an und denken Sie auch an einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, wenn Ihr Kind öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zwischen Einrichtung und Wohnung oder im Rahmen eines organisierten Ausfluges nutzt. Die Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt gelten bis auf Weiteres.
Die Verwaltung des Eigenbetriebes KommBi ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin und beachten Sie, dass der Zutritt zu unserem Verwaltungsgebäude nur unter folgenden Bedingungen möglich ist:
- Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes,
- Handdesinfektion beim Betreten bzw. Verlassen des Gebäudes.
Ich bedanke mich auch im Namen meines Teams für Ihre Wertschätzung und die aufgeschlossene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihre
Anett Brachwitz
Betriebsleiterin
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte I Überbrückungshilfe I Übersicht steuerliche Maßnahmen
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgeber online beantragen können.
www.arbeitsagentur.de/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
www.arbeitsagentur.de/uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.
Arbeitgeber-Service 0800 45555 20 (Gebührenfrei)
Informationen zur Verdienstausfallentschädigung
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt.
Dessau: +49 340 6506 0
lvwa.sachsen-anhalt.de/informationen-zum-verdienstausfall
Info-Portal Coronavirus der IHK Halle Dessau
IHK-Corona-Hotline: 0345 2126 100
Information der Landesregierung
Aktuelle Informationen der Landesregierung finden Sie im Corona-Informationsportal: coronavirus.sachsen-anhalt.de
Information der Handwerkskammer (Halle/Saale)
Hotline für Handwerksbetriebe: 0345 2999-221
Information der DEHOGA
Telefon: 0391 56 171 93
www.dehoga-sachsen-anhalt.de I www.dehoga-corona.de
KfW-Corona-Hilfe
Telefon: 0800 539 9000
www.kfw.de/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen
Hotlines
- Bürgertelefon Gesundheitsamt Landkreis Wittenberg, Tel.: 03491 806-2580
- kassenärztlicher Notdienst, Tel. deutschlandweit 116 117
- unabhängige Patientenberatung Deutschland, Tel.: 0800-011-7725
- Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses
Informationen zum Virus durch das Robert-Koch-Institut
Offizielle Internetpräsenz des Robert Koch-Instituts in Berlin
Seite des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus COVID-19
(Coronavirus SARS-CoV-2)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Fallzahlen in Deutschland und weltweit
Das Robert Koch-Instituts ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung.
Reisewarnungen
Das Robert-Koch-Institut sowie das Auswärtige Amt informieren über Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland.
www.auswaertiges-amt.de/Reisewarnungen
aktuelle Risikobewertung zu COVID-19 des Robert-Koch-Instituts
Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
www.landkreis-wittenberg.de/wichtigsten_hygienetipps.pdf
www.infektionsschutz.de/hygienetipps
Informationen zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen
Kontakt für Presse
Pressesprecherin Lutherstadt Wittenberg
Karina Austermann
Tel.: 03491 421-91120 (auch mobil)
E-Mail: karina.austermann@wittenberg.de
Pressesprecher Landkreis Wittenberg
Alexander Baumbach
Tel.: 0177 7220680