Informationen zum Bürgergeld ab 1. Januar 2023
Das Jobcenter informiert über die anstehenden Änderungen ab 01.01.2023:
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst. Die neuen Regelungen sollen in zwei Stufen, zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023, in Kraft treten.
Die Kernbotschaft für die Änderungen zum 01.01.2023 lautet:
Leistungsberechtigte auf Arbeitslosenlosengeld II oder Sozialgeld erhalten ab Januar 2023 Bürgergeld. Die Anpassung erfolgt automatisch - es ist kein gesonderter Antrag notwendig.